vorläufige Zeugnisse (Regelung 21.04.2022)

Zum Besuch weiterführender Schulen ist die Vorlage eines vorläufigen Jahreszeugnisses (Schulerfolgsbestätigung) erforderlich. 

In Absprache mit der Direktion, vom 21.04.2022, wird dir dieses, wie gehabt, vom Klassenvorstand persönlich ausgehängt und aus organisatorischen Gründen NICHT direkt an die jeweilige Schule übermittelt. Du legst dieses dann deiner jeweiligen “Wunschschule” vor oder übermittelst dieses digital oder postalisch.

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